Definition & Betydelse | Tyska ordet ALLOD


ALLOD

Definition av ALLOD

  1. allod

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Exempel på hur man kan använda ALLOD i en mening

  • Durch Testament von 948 vermachte Bischof Atto von Vercelli die drei zu seinem Eigengut (Allod) gehörenden ambrosianischen Täler dem Mailänder Domkapitel und legte damit den Grund zu der geistlichen und weltlichen Herrschaft der Domherren über die Valle Leventina, Blenio und Riviera.
  • Die Gemeinschaft von Nonnen muss in Hohenlohe (südwestlich von Leipzig, heute zu Kitzen) noch vor 1230 entstanden sein, denn eine auf dieses Jahr datierte Urkunde des Wettiner Markgrafen von Meißen Heinrich des Erlauchten (1221–1288) berichtet von der Verlegung des Klosters nach Leipzig und davon, dass zuvor der Ritter Otto von Lichtenhagen den Nonnen ein Allod in Prittitz geschenkt hatte.
  • Durch Testament von 948 vermachte der Bischof Atto von Vercelli die drei zu seinem Eigengut (Allod) gehörenden ambrosianischen Täler dem Mailänder Domkapitel und legte damit den Grund zu der geistlichen und weltlichen Herrschaft der Domherren über die Leventina, Blenio und Riviera.
  • Innerhalb des Gebietes der Markgrafschaft wiederum waren verschiedene Rechtstitel vergeben worden: Allod, Reichslehen, Grundherrschaft und Vogtei.
  • In der Ersterwähnungsurkunde von 1256 wies Wedekind von Böseckendorf dem Kloster Weende Einkünfte aus seinem Allod in Krebeck zu.
  • Erbaut wurde die Anlage vermutlich als kaiserliche Burg und anfänglich dem Reichsministerialengeschlecht der Calatine, die sich nun Marschälle von Pappenheim nannten, als Lehen, später als Allod überlassen.
  • Da sein Enkel Albrecht Villingendorf und den Ruprechtshof ohne Zustimmung der Grafen von Sulz an Wernher von Zimmern verpfändete, können diese Besitztitel keine Lehen, sondern müssen Allod (Eigenbesitz) gewesen sein.
  • Es heißt in den Dokumenten: Peter am Ufer von Hunsart (Honzrath) erklärt, daß er das Allod in Haustadt, der Küsterei Mettlach gehörig, von dem Mönch und Küster Rainer von Mettlach mit Zustimmung des Abtes Arnold für 7 Solodi und 2 Kapaunen jährlich gepachtet hat.
  • Der älteste Eigenbesitz (Allod) der Edlen von Solms befand sich im Norden im Raum Königsberg/Hohensolms/Frankenbach (Adelsmark Bensburg) sowie im Süden am Solmsbach bei Burgsolms.
  • von Münzenberg, im Jahr 1255, wurde dieser Teil als Allod zu einem Sechstel an die Herrschaft Hanau, die spätere Grafschaft Hanau, dann Grafschaft Hanau-Lichtenberg, vererbt, zu fünf Sechstel an Falkenstein (Münzenberger Erbschaft).
  • Das fruchtbare Gebiet westlich der heutigen Seefelder Straße wurde ebenso wie die anderen neu gewonnenen Ländereien im Flussbett des Lockfleths als landesherrliches Eigentum (Allod) der Oldenburger Grafen beansprucht und mit einem gräflichen Vorwerk kolonialisiert.
  • Er erhielt den herrschaftlichen Grundbesitz des preußisch gewordenen Fürstentums Corvey in Westfalen (etwa 300 km²) und umfangreiche Güter aus preußischem Domanial-Besitz in Oberschlesien (das 1810 eingezogene Kloster Rauden und die Herrschaft Ratibor) als Mediat-Fürstentum Ratibor; diese Güterkomplexe und anderen Besitz in Preußen fasste er als ein Fideikommiß zusammen; da es sich um freien Eigenbesitz (Allod) handelte, gehörte dieses Fideikommiß im Gegensatz zu den Gütern der Rotenburger Quart nicht zum gemeinsamen Hausvermögen mit Kurhessen.
  • Da sie Allod, das heißt Eigenbesitz Wortwins war – denn sonst hätte er sie nicht etwa um 1200 an die Herren von Eppstein verkaufen können –, muss Wortwin ein Gefolgsmann des Kaisers Friedrich Barbarossa (1152–1190) gewesen sein.
  • April 1188 in Seligenstadt abgeschlossenen Heiratsvertrag zwischen Konrad von Rothenburg und Berenguela von Kastilien, worin ein Allod in Sontheim zur Morgengabe des Bräutigams zählte.
  • Die Abseitsstellung des Bergischen Landes, bedingt durch die gebirgige Bodengestaltung, die immer die Bildung kleinerer Territorien begünstigte, ließ aus dem zunächst kleinen Allod aus dem Königsgut oder Reichsgut an der Dhünn, aus den auch durch Erbschaft hinzuerworbenen Besitzungen zwischen Rhein und Westfalen, aus den Vogteien von Essen, Werden, Gerresheim, durch den Besitz der Deutzer Vogtei, die Forsthoheit über den Königsforst, die Vogtei Siegburg mit dem Auelgau und dem Waldbezirk Miselohe etwa seit der Mitte des 11.
  • Der Besitz der Absberger (Allod, Reichslehen sowie eichstättisches und brandenburgisches Lehen) kam nach mehrjährigem Streit 1652 an den Deutschen Orden, der anstelle der Burg 1723–1726 ein Ordensschloss (Schloss Absberg) errichtete.
  • Widersprüchlich sind die Informationen darüber, aufgrund welchen Rechtstitels die Herren von Lichtenberg die Besitzrechte am Dorf innehatten: Entweder handelte es sich um ein Reichslehen – wofür die Angabe spricht, dass es sich bei dem Dorf ursprünglich um Reichsgut gehandelt habe – oder um Allod.
  • übergebene Königsgut (teilweise als Allod, teilweise als Lehen) zweifellos die Grundlage des Besitztums um Wolfsberg dar.
  • Gottfrieds ältester Sohn Dietrich tauschte 1361 mit dem Edlen Balduin von Steinfurt das Eigentumsrecht der Steinfurter Zehnten in den Kirchenspielen Ahlen und Sendenhorst gegen ein Allod zu Herringen.
  • Markgraf Rikdag von Meißen, Graf auch im nördlichen Hassegau und im südlichen Schwabengau, Agnat der Wettiner (Buziker), besaß umfangreiches Allod in den genannten Gauen.


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