Definition & Betydelse | Tyska ordet KRANKENGELD
KRANKENGELD
Definition av KRANKENGELD
- sjukbidrag, sjukersättning, sjukpenning, sjuklön
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- Zu den Pflichtbeitragszeiten gehören auch bestimmte Zeiten des versicherungspflichtigen Bezugs von Lohnersatzleistungen, beispielsweise Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Übergangsgeld.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann Krankengeld allerdings auch von einem Elternteil beansprucht werden, das zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten mitversicherten Kindes unter zwölf Jahren der Arbeit fernbleiben muss.
- In Österreich besteht bei Arbeitsunfähigkeit auch in infolge eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Krankengeld der Krankenversicherung nach §§ 138 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG).
- Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder medizinischer Rehabilitation zu Lasten der Krankenkasse nach Wegfall der Entgeltfortzahlung.
- Zuvor wurde es wie das Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit nach dem regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt vor der Freistellung wegen der Kinderbetreuung berechnet.
- Aufgestockt werden kann jede Art von Einkommen: Es kann sich um Arbeitseinkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis, um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder um Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung) handeln.
- Kurzfristig ausgelegte Erwerbsersatzeinkünfte sind das Krankengeld, das Verletztengeld, das Versorgungskrankengeld, das Mutterschaftsgeld, das Übergangsgeld, das Kurzarbeitergeld, das Winterausfallgeld, das Arbeitslosengeld, das Insolvenzgeld und vergleichbare Leistungen.
- Die CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG führt die Grundversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung nach dem schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) durch, sowie die obligatorische Krankenversicherung, die freiwilligen Zusatzversicherungen und das Krankengeld nach liechtensteinischem Gesetz über die Krankenversicherung.
- Krankengeld: Beschäftigte, die seit 12 Monaten im Betrieb sind, erhalten bei Arbeitsunfähigkeit – bis zu 26 Wochen (amtsärztlich verlängerbar) – die Hälfte ihres Lohnes.
- Verunfallte erhalten volle Lohnfortzahlung solange sie im Krankenhaus sind, ansonsten für höchstens ein Jahr Krankengeld, das die Hälfte ihres Verdienstes ausmacht.
- Im Krankheitsfall bekam das Mitglied eine festgesetzte Geldsumme, um den Arztbesuch zu bezahlen, Krankengeld und Sterbegeld wurden ebenfalls ausbezahlt.
- Abzugrenzen ist das Krankengeld von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber und den Versicherungsleistungen bei Berufsunfähigkeit.
- Die Aktiengesellschaft gründete 1871 eine eigene Betriebskrankenkasse, die den Mitgliedern freie ärztliche Behandlung, freie Arznei oder Kur- und Verpflegung zusicherte sowie bei Erwerbsunfähigkeit Krankengeld und im Todesfall Sterbegeld gewährte.
- Nur für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wird über die sechswöchige Entgeltfortzahlung hinaus für maximal 26 Wochen ein Zuschuss zum Krankengeld gewährt, der Lohneinbußen ausschließen soll.
- Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums von sechs Wochen wird allerdings gelegentlich aufgrund des Arbeitsvertrags oder eines Tarifvertrags ein Zuschuss zum Krankengeld gezahlt, um die finanziellen Einbußen durch die geringere Krankenversicherungsleistung auszugleichen.
- Die Sicherung im Krankheitsfalle: Von Krankengeld, Heilkuren, Krankenstand und weiteren wichtigen Fragen der Sozialversicherung.
- Aus den Beiträgen wurden das Krankengeld gezahlt, das 50 % des normalen Verdienstes betrug, sowie die „Gewährung freier ärztlicher Behandlung und Arznei und unter Umständen Verpflegung im Krankenhaus“.
- Mit dem Sozialversicherungsgesetz von 1935 kam es zu einer Verschlechterung beim Krankengeld, bei der Notstandshilfe, bei der Arbeitslosen- und Pensionsversicherung.
- Voraussetzung ist zudem, dass man Arbeitseinkommen erzielt oder bestimmte Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld, Transferkurzarbeitergeld) erhält.
- Sie konnte nicht nur Lohnsteigerungen durchsetzen, sondern beispielsweise in der Lederindustrie Jahresendgratifikationen (viele davon in Form von Kriegsanleihen), bezahlte Urlaubstage, bezahlte Ferientage (für „vacations“ und „holidays“), besondere Vergütung für die Arbeit an größeren Häuten, Bonusse für die zweite und die dritte Arbeitsschicht, Krankenhauskosten, Krankengeld, Pläne für eine Lebensversicherung, kostenlose Stiefel, Schürzen, Handschuhe usw.
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