Information om | Tyska ordet LEGALDEFINITION


LEGALDEFINITION

Antal bokstäver

15

Är palindrom

Nej

17
DE
EF
EG

1

1

AD
ADE


Sök efter LEGALDEFINITION på:



Exempel på hur man kan använda LEGALDEFINITION i en mening

  • Die Worte „Zins“ oder „Zinssatz“ kommen in Gesetzen zwar häufig vor, es gibt jedoch keine Legaldefinition, weil sie allgemein als bekannt vorausgesetzt werden.
  • Der ersetzende Begriff CRR-Wertpapierfirma entstand durch die in allen EU-Mitgliedstaaten seit Januar 2014 geltende Kapitaladäquanzverordnung (englische Abkürzung CRR), die in ihrer Legaldefinition des Art.
  • Gesetzestechnisch kann diese Legaldefinition bewusst eng gestaltet werden, was die Anwendbarkeit des betroffenen Gesetzes im Alltag von vornherein einschränkt.
  • Problematisch ist, dass weder der Rechtsbegriff der Steuergerechtigkeit noch der der Leistungsfähigkeit exakt definiert oder in den Steuergesetzen als Legaldefinition kodifiziert ist.
  • Das Gesetz präsentierte in § 1 HBG eine Legaldefinition, wonach Hypothekenbanken privatrechtliche Kreditinstitute sind, „deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist,.
  • Inverkehrbringen ist ein häufig benutzter Rechtsbegriff mit einer je nach Regelungsgebiet mitunter sehr unterschiedlichen, vom allgemeinen Sprachgebrauch oft abweichenden Legaldefinition.
  • Die deutschen Bundeswasserstraßen sind nach der Legaldefinition wasserwegerechtlich in § 1 des deutschen Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) die Seewasserstraßen in Gestalt der Küstengewässer sowie dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes (siehe Liste deutscher Binnenwasserstraßen des Bundes).
  • Alle Bankgeschäfte werden im Rahmen einer Legaldefinition inhaltlich und vom Umfang her im KWG vorgegeben.
  • Aufgrund der Legaldefinition ist Quelle der Ausfertigung immer die Urschrift, folglich kann es keine Ausfertigungen von Ausfertigungen oder Ausfertigungen von beglaubigten Abschriften geben.
  • „Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist“, so die Legaldefinition in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung.
  • Nach der Legaldefinition handelt es sich dabei um eine „Aussprache über ein bestimmt bezeichnetes Thema von allgemeinem aktuellen Interesse in Kurzbeiträgen von fünf Minuten“.
  •  1 BGB enthält die Legaldefinition der verbotenen Eigenmacht: Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitze stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).
  • Nach der Legaldefinition in § 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) von 1953 ist Sowjetzonenflüchtling ein deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger, der seinen Wohnsitz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hatte oder gehabt hatte, von dort flüchten musste, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden oder durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.
  • 1 JuSchG eine Legaldefinition, wonach es sich bei Bildträgern um „Zur Weitergabe geeignete, für die Wiedergabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierte Datenträger“ handelt.
  • Eine öffentliche Einrichtung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff ohne übergreifende Legaldefinition mit je nach Zusammenhang unterschiedlichem Bedeutungsinhalt.
  • Hier gab es die erste Legaldefinition: „Die Genussscheine gewähren kein Stimmrecht, jedoch einen entsprechenden Anteil am Reingewinn der Gesellschaft und im Falle der Auflösung der Gesellschaft einen Anspruch in bezug auf das zu verteilende Gesellschaftsvermögen“ (§ 12 Satz 2 Goldbilanz-VO).
  •  1 AktG ist eine Legaldefinition der Gewinnschuldverschreibung enthalten, wonach die Rechte der Gläubiger mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung gebracht werden.
  • Die Versicherungssumme ist ein Rechtsbegriff des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), das jedoch keine Legaldefinition vorsieht.
  • Die Legaldefinition findet sich in § 2 (2) und (3) Arzneimittelgesetz: „Arzneimittel-Großhändler“ ist ein Gewerbetreibender, der aufgrund der Gewerbeordnung 1994, BGBl.
  • Verschiedene Länder, so etwa Deutschland, Österreich und die Schweiz, haben in ihren Jagdgesetzen und -verordnungen darüber hinaus eine spezifische Legaldefinition des Begriffs, teils inklusive eines abschließenden Katalogs der als Wild geltenden Arten.


Förberedelsen av sidan tog: 229,47 ms.