Definition & Betydelse | Tyska ordet OBJEKTIVEN
OBJEKTIVEN
Definition av OBJEKTIVEN
- böjningsform av Objektiv
Antal bokstäver
10
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Nej
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- Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.
- Mit dem Begriff Wirklichkeit kann einerseits eine Auffassung verstanden werden, bei der die Welt in einem objektiven Sinne unabhängig von einem Beobachter gegeben ist und andererseits die Auffassung, dass Wirklichkeit die subjektiv geistige Welterfahrung darstellt, so wie sie sich für ein Individuum auf Basis seiner kognitiven Möglichkeiten ergibt.
- Im internationalen Wörterbuch der Metrologie wird die Verifizierung wie folgt definiert: Verifizierung ist die Erbringung eines objektiven Nachweises, dass eine Betrachtungseinheit die spezifizierten Anforderungen erfüllt.
- im Sinne des tatsächlichen (objektiven) Nichtvorhandenseins von Gefährdung – als Sicherheit im objektiven Sinne, sowie.
- Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.
- Als Rechtsordnung oder Rechtssystem bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates.
- Für wirtschaftliche Zwecke ist jedenfalls erforderlich, dass dem Gegenstand nach objektiven Maßstäben ein wirtschaftlicher Wert beigemessen werden kann und die Wirtschaftseinheit über ihr Vermögen frei verfügen darf, wobei es nicht erforderlich ist, dass das Vermögen auch Erträge erbringt.
- Zu unterscheiden ist zwischen einer objektiven Refraktion, die mittels einer apparativen Anordnung gemessen und durch die Brechungseigenschaften des Augapfels bestimmt wird, und der subjektiven Refraktion, die eine Auskunft des Untersuchten über die wahrgenommene Bildschärfe erfordert und den Einfluss weiterer Größen auf die Wahrnehmung berücksichtigt.
- Charakteristisch für die Abbildungseigenschaften von Teleobjektiven ist auch die geringe Schärfentiefe im Vergleich zu Objektiven kürzerer Brennweiten.
- In allen drei Bedeutungen kann zwischen der subjektiven und objektiven sowie zwischen individueller und kollektiver Betroffenheit unterschieden werden.
- Als Ausfluss des Leistungsfähigkeitsprinzips ist der Abzug von Werbungskosten keine Steuervergünstigung, sondern Merkmal des objektiven Nettoprinzips, nach dem nur das verfügbare Nettoeinkommen und nicht das Bruttoeinkommen der Besteuerung unterworfen werden darf.
- Diese Unterscheidung entbehrt einer objektiven Grundlage, da das Schlagzeug eine Zusammenstellung verschiedener Perkussionsinstrumente ist, die von Musikrichtung zu Musikrichtung stark variieren kann.
- Ein subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen.
- Die öffentliche Sicherheit umfasst nach allgemein anerkannter Definition die Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung.
- Während die neoklassischen Theorien sämtlich implizit von einer objektiven Sichtweise und einem einheitlichen Informationsstand ausgingen, unterstellte Pred, dass Unternehmer über verschiedene Informationen und Fähigkeiten zur Standortwahl verfügen.
- Sodann muss die Verletzung dieses Gesetzes sowohl in objektiver (die Handlungen müssen den sogenannten objektiven Tatbestand erfüllen) als auch subjektiver (Wissen um das Handeln sowie eine dem Gesetz entsprechende Form des Vorsatzes zu der Handlung) Hinsicht vorliegen.
- In der Betriebswirtschaftslehre war die Entdeckung des Hawthorne-Effekts ein Mitauslöser für die Erkenntnis, dass menschliche Arbeitsleistung nicht nur von den objektiven Arbeitsbedingungen, sondern ganz wesentlich auch von sozialen Faktoren geprägt ist (siehe Human-Relations-Bewegung).
- Die dazu übermittelte Information ist nicht nur nach objektiven Maßstäben unwahr, sondern wird vom Urheber bewusst zum Zweck der Täuschung in die Welt gesetzt.
- einen Sachverhalt der objektiven Realität (Ursache), der einen anderen Sachverhalt – die Wirkung – hervorbringt, siehe Kausalität.
- Im Strafrecht ist die Kausalität ein Kriterium für die Erfüllung des objektiven Tatbestandes und somit für die Strafbarkeit einer Handlung.
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